Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wassersportcenter/Surfschule Starnbergersee
Buchscharnstraße 10
82541 Münsing
1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch
konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurfsport bzw. Segelsport ohne Gefahr für sich
und andere auszuüben – insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen
berauschenden Mitteln. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem
Windsurf-/Sup-/Wing-/Segelkurs ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser
ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Windsurf-/ Segelkurs bei dem Wassersportcenter Starnbergersee
bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des
Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung
die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom
Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor
Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50 € des jeweiligen
Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein
Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten
Rücktritt sind weitere 50 % der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein
Ersatzteilnehmer/-mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht
gelingt. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den SUP/Windsurf,
Segelkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind,
Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollisionen oder
Vandalismus.
Das Wassersportcenter Starnbergersee übernimmt keine Haftung für den Ausfall von
Übungsstunden aus Witterungsgründen oder wegen Wassersporttrainer ausfall infolge von
Krankheit oder anderern unvermeidlichen Gründen, ebenso nicht für den Ausfall von
Prüfungen durch Flaute oder für nicht von der Schule abhängige Terminverzögerungen,
Terminverschiebung oder Ausfälle von Prüfungen.
Geleistete Zahlungen können erstattet werden bzw ein Gutschein ausgestellt werden.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig
stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden,
können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.Bei Abbruch eines
Wassersportkurses SUP/SURFEN/SEGEL durch Teilnehmer werden keine Geld Rückerstattungen
durch Wassersportcenter Starnbergersee geleistet, stattdessen kann ein unbegrenzt
gültiger Gutschein ausgestellt werden!
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl.
entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Wassersportrainers/Vermieters ist Folge zu leisten. Das Anlegen und
Tragen von Sicherheits- und Schwimmwesten während der Segelkurse ist Pflicht und
Kursbestandteil. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.
Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen. Bei der Miete von Sportmaterial
(Surf und Segel) ist gültiger Segel/Surfschein vorzulegen.
5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials wird durch
regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet,
das Windsurf-/ SUP/Segelmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller
Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort
anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung
der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche
Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den
durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein
Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials. Bei selbst- und
fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der
Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Windsurf-, SUP-, Wing- und Segelmaterial wie
sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für
selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material
und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
Bei Windstärken über 4 Bft. ist das Tragen von Schwimmwesten und Trapezen Pflicht, um
einen sicheren Wasserstart zu gewährleisten. Auch die Benutzung und sichere Handhabung
der Fußschlaufen ist erforderlich. Im Schadensfall übernimmt das Wassersportcenter keine
Haftung bei falscher Handhabung oder Bedienung, insbesondere beim Tragen oder Ablegen
von Rigg/Windsurfbrettern bei Starkwind.
Der Verleih von Segelbooten erfolgt nur nach Absprache mit einem Mitarbeiter des
Wassersportcenters. Für Diebstahl aus Kundenkisten im Schulungsbereich übernimmt das
Wassersportcenter keine Haftung
Es besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände in abschließbare Räumlichkeiten
einzuschließen. Dennoch wird dringend empfohlen, private Wertgegenstände jeglicher Art
zuhause zu lassen. Bei Diebstahl übernimmt das Wassersportcenter Surfschule Starnberger
See keine Haftung.
7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur
Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach
Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem
ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Windsurf-/Sup-/Wing-/Segel-Instructors
gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des
Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder
Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung,
welche die Sportart Windsurfen-/ Supsurfen, Segeln mit abdeckt!