AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wassersportcenter/Surfschule Starnbergersee
Buchscharnstraße 10
82541 Münsing

1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurfsport bzw. Segelsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben – insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Windsurf-/Sup-/Wing-/Segelkurs ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Windsurf-/ Segelkurs bei dem Wassersportcenter Starnbergersee bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50 € des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind weitere 50 % der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/-mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den SUP/Windsurf, Segelkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus.

Das Wassersportcenter Starnbergersee übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden aus Witterungsgründen oder wegen Wassersporttrainer ausfall infolge von Krankheit oder anderern unvermeidlichen Gründen, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen durch Flaute oder für nicht von der Schule abhängige Terminverzögerungen, Terminverschiebung oder Ausfälle von Prüfungen.

Geleistete Zahlungen können erstattet werden bzw ein Gutschein ausgestellt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.Bei Abbruch eines Wassersportkurses SUP/SURFEN/SEGEL durch Teilnehmer werden keine Geld Rückerstattungen durch Wassersportcenter Starnbergersee geleistet, stattdessen kann ein unbegrenzt gültiger Gutschein ausgestellt werden!

3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Wassersportrainers/Vermieters ist Folge zu leisten. Das Anlegen und Tragen von Sicherheits- und Schwimmwesten während der Segelkurse ist Pflicht und Kursbestandteil. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen. Bei der Miete von Sportmaterial (Surf und Segel) ist gültiger Segel/Surfschein vorzulegen.

5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Windsurf-/ SUP/Segelmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Windsurf-, SUP-, Wing- und Segelmaterial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.

Bei Windstärken über 4 Bft. ist das Tragen von Schwimmwesten und Trapezen Pflicht, um einen sicheren Wasserstart zu gewährleisten. Auch die Benutzung und sichere Handhabung der Fußschlaufen ist erforderlich. Im Schadensfall übernimmt das Wassersportcenter keine Haftung bei falscher Handhabung oder Bedienung, insbesondere beim Tragen oder Ablegen von Rigg/Windsurfbrettern bei Starkwind.

Der Verleih von Segelbooten erfolgt nur nach Absprache mit einem Mitarbeiter des Wassersportcenters. Für Diebstahl aus Kundenkisten im Schulungsbereich übernimmt das Wassersportcenter keine Haftung

Es besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände in abschließbare Räumlichkeiten einzuschließen. Dennoch wird dringend empfohlen, private Wertgegenstände jeglicher Art zuhause zu lassen. Bei Diebstahl übernimmt das Wassersportcenter Surfschule Starnberger See keine Haftung.

7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Windsurf-/Sup-/Wing-/Segel-Instructors gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Windsurfen-/ Supsurfen, Segeln mit abdeckt!